Fachbegriffe

B

BIM Building Information Modeling

Beschreibt eine Methode der vernetzten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden und anderen Bauwerken mithilfe von Software. Dabei werden alle relevanten Bauwerksdaten digital modelliert, kombiniert und erfasst.
Um den Planungsprozess grundlegend effizienter zu gestalten, wurde das sogenannte Building Information Modeling entwickelt. Hierbei entsteht ein dreidimensionales Gebäudemodell, an dem alle am Projekt Beteiligten arbeiten und die Fachplanungen direkt einfließen lassen. Eine Änderung des Plans durch einen Fachplanenden löst automatisch die Veränderung einer anderen Fachplanung aus, sofern diese betroffen ist. Ein Beispiel könnte sein, dass der Grundriss verändert wird und ein weiteres Vitramo- Heizelement eingezeichnet wird. Diese Änderung des Plans führt automatisch zur Änderung der Geräteliste der Vitramo- Heizelemente und hat zugleich Auswirkungen auf die Kostenermittlung. Somit entfällt der Datenaustausch einzelner Planungsstände innerhalb des Projektteams.
Damit der Planer/ Architekt nach dem BIM- Prinzip auch eine Vitramo- Infrarotheizung in den Planungsprozess einbeziehen kann, sind sämtliche Komponenten der Vitramo- Infrarotheizung nach der Richtlinie VDI 3805 Blatt 1 und im Besonderen nach Blatt 28 erfasst und für die jeweilige Software verfügbar. Auch nach der Fertigstellung eines Gebäudes können die Daten aus dem BIM- Planungsprozess genutzt werden. Denn die entstandene intelligente Wissensdatenbank kann auch, sofern die Daten eingepflegt wurden, während des Betriebs des Gebäudes Informationen wie beispielsweise Wartungsintervalle von Raumthermostaten abbilden.

G

Gebäudeenergiegesetz GEG

Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz GEG in Kraft. Das GEG führt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und löst diese damit ab.
Es ist ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
Bei der Errichtung oder der Sanierung eines Gebäudes müssen Höchstwerte für den Jahres- Primärenergiebedarf und für den spezifischen Transmissionswärmeverlust nach GEG eingehalten werden. Ermittelt werden die Höchstwerte über das sogenannte Referenzgebäudeverfahren. Hierbei wird ein fiktives Gebäude gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche (Wohngebäude) bzw. Nettogrundfläche (Nichtwohngebäude), Ausrichtung und Nutzung einschließlich Anordnung der Nutzungseinheiten wie das zu bewertende Gebäude, entworfen. Die Anlagen- und Gebäudetechnik des Referenzgebäudes wird vom GEG definiert und vorgeschrieben. Somit wird für Heizung und Warmwasserbereitung ein erdgasbetriebener Brennwertkessel eingesetzt und eine Gebäudehülle mit den vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten nach GEG der einzelnen Bauteile entworfen.
Der Jahres- Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes wird anhand der Berechnungsverfahren nach DIN V 18588: 2018-09 ermittelt. Der Jahres- Primärenergiebedarf eines Wohngebäudes bildet die jährlich bereitzustellende Energiemenge für Beheizung, Warmwasserbereitung, Belüftung und Kühlung einschließlich der Verluste der Anlagentechnik sowie des energetischen Aufwands für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers, ab. In den Jahres- Primärenergiebedarf eines Nichtwohngebäudes fließt zusätzlich der Energiebedarf der Beleuchtung mit ein.
Der spezifische Transmissionswärmeverlust beschreibt den Wärmedurchgangskoeffizient einer beheizten Zone zur äußeren Umgebung. Er ist der, auf die Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur und auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche, bezogener Wärmeverlust eines Gebäudes infolge von Transmission. Somit beschreibt der spezifische Transmissionswärmeverlust die Qualität der Gebäudehülle. Für das Referenzgebäude sind die Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile nach GEG vorgeschrieben und sind den jeweiligen Anlagetabellen des GEGs zu entnehmen.
Um die Höchstwerte für das zu errichtende oder zu sanierende Gebäude zu ermitteln, werden die Werte des Referenzgebäudes für den Jahres- Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust mit dem Faktor 0,75 multipliziert. Somit muss das zu errichtende oder das zu sanierende Gebäude sowohl eine 25 % bessere energetische Gebäudehülle als auch einen 25 % niedrigeren Jahres- Primärenergiebedarf aufweisen.
Wird an einem bestehenden Gebäude ein Außenbauteil verändert oder erstmalig eingebaut, sind diese baulichen Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils mindestens den Wärmedurchgangskoeffizienten nach GEG entsprechen. Davon ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen.
Des Weiteren dürfen der Jahres- Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust des gesamten geänderten Gebäudes die jeweiligen Werte des Referenzgebäudes nur um maximal 40 % überschreiten.
Bei Erweiterung und Ausbau eines bestehenden Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume, darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der hinzukommenden Räume den entsprechenden Wert des Referenzgebäudes um maximal 20 % überschreiten. Bei Nichtwohngebäuden darf der Wert das auf eine Nachkommstelle gerundete 1,25 fache nicht überschreiten.
Der ermittelte Jahres- Primärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes oder zu sanierenden Bestandsgebäudes darf nach dem GEG durch die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien gemindert werden. Hierfür muss der Strom in unmittelbarem Zusammenhang zum Gebäude erzeugt werden und im Gebäude unmittelbar nach der Erzeugung oder nach vorrübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Menge in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Wird in einem zu errichtenden oder zu sanierenden Wohngebäude der Strom aus erneuerbaren Energien aus solarer Strahlungsenergie für Stromdirektheizungen (beispielsweise für eine Infrarotheizung) genutzt, so kann der monatliche Ertrag der Photovoltaikanlage dem tatsächlichen monatlichen Strombedarf gegenübergestellt und bilanziert werden. Die monatlichen Stromerträge werden unter Verwendung der mittleren monatlichen Strahlungsintensitäten der Referenzklimazone Potsdam nach DIN V 18599: 2018-09 Anhang E ermittelt und die Nennleistung der Photovoltaikanlage wird nach dem Anhang B ermittelt.
Für Nichtwohngebäude gilt gleiches, sofern die Energienutzung der Heizung die Energienutzung für Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserversorgung überwiegt.
Überwiegt der Anteil der Heizung an der Energienutzung nicht, so muss bei Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien, erzeugt durch eine Photovoltaik- Anlage, zur Anrechnung auf den Jahres- Primärenergiebedarf, eine bestimmte Mindestnennleistung der Anlage in kWp [in Worten Kilo Watt Peak] installiert werden.
Für ein Nichtwohngebäude ergibt sich die Mindestnennleistung in kWp aus der Nettogrundfläche multipliziert mit dem Faktor 0,01.
Ohne Nutzung eines elektrochemischen Speichers dürfen 150 kWh je kW installierter Nennleistung zuzüglich dem 0,7-fachen des jährlichen absoluten elektrischen Endenergiebedarfs der Anlagentechnik vom Jahres- Primärenergiebedarf in Abzug gebracht werden. Es darf jedoch nur höchstens 30 % des Jahres- Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes und gleichzeitig insgesamt höchstens das 1,8-fache des bilanzierten endenergetischen Jahresertrags der Anlage in Abzug gebracht werden.
Mit Nutzung eines elektrochemischen Speichers, mit mindestens 1 kWh Nennkapazität je kW installierter Nennleistung, dürfen 200 kWh je kW installierter Nennleistung zuzüglich dem 1,0-fachen des jährlichen absoluten elektrischen Endenergiebedarfs der Anlagentechnik vom Jahres- Primärenergiebedarf in Abzug gebracht werden. Insgesamt darf jedoch nur höchstens 45 % des Jahres- Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes und gleichzeitig höchstens das 1,8-fache des bilanzierten endenergetischen Jahresertrags der Anlage in Abzug gebracht werden.
An ein Wohngebäude, das für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt ist oder für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt ist und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 % des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, stellt das GEG keine Anforderungen.
Für Nichtwohngebäude gilt gleiches, wenn das Gebäude auf eine Solltemperatur von weniger als 12° Grad beheizt wird oder es jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt wird.
Weiter sind Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind von den Bestimmungen des GEG ausgenommen.

H

Heizlast

Die Heizlast bezeichnet die Wärmeleistung in Watt, die unter Norm- Auslegungsbedingungen benötigt wird, um die erforderliche Norm- Innentemperatur zu erreichen. Das Verfahren zur Berechnung der Norm- Heizlast fußt europaweit auf eine einheitliche Basis.
Die Heizlastberechnung erfolgt durch einen Planer oder Gebäudeenergieberater. Sie wird raumweise für das jeweilige Projekt dokumentiert und dient als Basis für das weitere Vorgehen.
Die Heizlastberechnung - die zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Raumtemperatur notwendige Wärmezufuhr - erfolgt standardisiert nach DIN EN 12831. Die Norm beschreibt das Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast in Watt pro m²:

  • Auf einer raum- oder zonenweisen Basis zum Zwecke der Auslegung der Heizflächen.
  • Auf Basis der gesamten Heizungsanlage zur Auslegung des Wärmeerzeugers.

Für die Vitramo- Raumheizung ist nur das Berechnungsverfahren für einen beheizten Raum relevant, da die Wärme nicht zentral für das gesamte Gebäude, sondern dezentral direkt und ohne Wärmeverlust im Raum durch das jeweilige Heizelement erzeugt wird.
Die gesamte Heizlast wird aus der Summe der Wärmeverluste durch

  • Transmissionswärmeverlust, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle, unbeheizte Räume, Nachbarräume und durch das Erdreich
  • Lüftungswärmeverluste, Wärmeverluste nach außen aufgrund von Lüftung oder Infiltration durch die Gebäudehülle sowie zwischen den Räumen innerhalb eines Gebäudes und der Aufheizleistung für jeden Raum einzeln bestimmt.

Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf

Der Heizwärmebedarf ist die Wärmemenge, die das Heizsystem an die zu beheizenden Räume übergeben muss, um die Räume auf der gewünschten Innenraumtemperatur halten zu können. Der Heizwärmebedarf ist unabhängig von der Anlagentechnik. Er errechnet sich ausschließlich aus der energetischen Qualität der Gebäudekonstruktion (Transmissions- und Lüftungswärmebedarf, solare und interne Gewinne). Der Heizwärmebedarf Qh ist die rechnerisch ermittelte Nutzenergiemenge, die vom Wärmeüberträger an den Raum übergeben wird. Sie errechnet sich durch Addition der Transmissionswärmeverluste und der Lüftungswärmeverluste unter Abzug der nutzbaren internen Wärmegewinne und den nutzbaren solaren Wärmegewinnen.

Wird der Heizwärmebedarf auf ein Jahr bezogen, ergibt sich der Jahres- Heizwärmebedarf QH als Kenngröße in kWh/(m²*a) [in Worten Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr].
Somit gibt der Jahres- Heizwärmebedarf an, wieviel Wärmemenge dem Gebäude über das gesamte Jahr zugeführt werden muss, um eine Norminnenraumtemperatur aufrechtzuerhalten.
Nach der Berechnung des Heizwärmebedarfs, kann der Endenergiebedarf ermittelt werden. In diese Ermittlung fließt nun der tatsächliche Energiebedarf der geplanten Anlagentechnik ein. Zur Anlagentechnik zählen die Heizungsanlage, die Trinkwarmwasserbereitung und die Lüftungsanlage. Bei einem Nichtwohngebäude wird zusätzlich die Beleuchtung des Gebäudes in die Berechnung mit aufgenommen.
Somit gibt der Endenergiebedarf an, welche Energiemenge einem Gebäude zugeführt werden muss, um den Heizwärmebedarf und den Trinkwarmwasserbedarf, erweitert um die gesamten Anlagenverluste und der zum Betrieb der Anlage benötigten Hilfsenergie, zu decken. Sofern nicht durch eine einzige Anlage alle benötigten Wärmemengen erzeugt werden, sondern eine Kombination aus verschiedenen Anlagen mit unterschiedlichen Anlagenaufwandszahlen und verschiedenen Energiequellen vorliegt, wird für jede Anlage die benötigte Endenergie und Endhilfsenergie errechnet. Addiert man die ermittelten Werte und bezieht sie auf ein ganzes Jahr, erhält man den Jahres- Endenergiebedarf QE als Kenngröße in kWh/(m²*a).

Als maßgebliche energetisch betrachtete Kenngröße, gilt der Jahres- Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Diese Kenngröße soll Auskunft darüber geben, welche jährliche Energiemenge für die Beheizung, Warmwasserbereitung, Belüftung, Kühlung und in einem Nichtwohngebäude auch für die Beleuchtung, einschließlich der Anlagenverluste, für ein Gebäude bereitzustellen ist und wie hoch der energetische Aufwand zur Gewinnung, Umwandlung und Transport des verwendeten Energieträgers ist.
Die Primärenergiebedarfe der einzelnen Anlagentechniken ergeben sich durch die Multiplikation der jeweiligen Endenergiebedarfe bzw. Endhilfsenergiebedarfe mit dem Primärenergiefaktor des jeweiligen Energieträgers. Die verschiedenen Primärenergiefaktoren der Energieträger sind im GEG festgeschrieben.
Addiert man alle Primärenergiebedarfe und bezieht das Ergebnis auf ein Jahr, so erhält man den Jahres- Primärenergiebedarf QP des Gebäudes als Kenngröße in kWh/(m²*a).

J

Jahresgesamtheizkostenvergleich

Eine sichere und seriöse wirtschaftliche Beurteilung der geplanten Anlagenvariante bietet ein Jahresgesamtheizkostenvergleich - ein Verfahren, das alle Kostenbestandteile wie

  • kapitalgebundene Kosten (Investitionskosten)
  • verbrauchsgebundene Kosten (Energiekosten)
  • betriebsgebundene Kosten (Betriebskosten)

einbezieht.

Die Kosten für die Anschaffung fällt nur einmal am Anfang an. Um daraus die jährlichen kapitalgebunden Kosten ableiten zu können, muss die Investitionssumme auf die Nutzungsdauer in Jahren erst noch verteilt werden.
Ähnlich wie bei einem Darlehen, das in jährlichen Raten nach der Annuitätsmethode zurückgezahlt wird und die Laufzeit des Darlehens sich dabei nicht allein an der Nutzungsdauer einer zu finanzierenden Heizung orientiert, sondern viel mehr an die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers individuell angepasst wird.

Die Berechnung der Annuität der jährlichen kapitalgebunden Kosten erfolgt über die Nutzungsdauer und den Instandsetzungsaufwand der jeweiligen Komponenten wie in VDI 2067 Blatt 1 festgelegt mit einem Kalkulationszinssatz von 3%.
Zu den Investitionskosten zählen die Aufwendungen wie Wärmeerzeuger, raumtemperaturgeführte Regelung, Speicher, Solarkollektoren, Durchlauferhitzer, Leitungssysteme, Heizflächen, Abluft- und Abgassysteme, Hausanschlusskosten sowie die Kosten für die Energielagerung (Tank, Gasbehälter) - aber auch die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme gehören dazu. Die Grundlage für die Ermittlung der Investitionskosten ist die Dimensionierung der Heizung entsprechend der Heizlast.

Bei den verbrauchsgebundenen Kosten ist die nach GEG errechnete Endenergie für die zu beheizende Grundfläche in kWh/m² maßgebend. Multipliziert mit dem jeweiligen Bezugspreis für die kWh Gas, Öl oder Strom ergeben sich daraus die verbrauchsgebundenen Kosten. Dabei ist zu beachten, dass fast alle Versorger spezielle Heiztarife (HT) für Infrarotheizungen zu besseren Konditionen als beim Normaltarif (NT) für Haushaltsstrom anbieten. Da eine verlässliche Prognose der Preisentwicklung für alle Energieformen gleichermaßen schwierig ist, können Energiepreissteigerungen in der Berechnung vernachlässigt werden.
Unter den betriebsgebundenen Kosten werden die Kosten für den Schornsteinfeger, die Wartungsarbeiten und Kosten für Versicherungen und Überwachungen zusammengefasst.

Die anwendungsbezogenen Vergleiche werden in den nachfolgenden jeweiligen Kapiteln gezogen.

K

KfW- Effizienzhaus

Für energiesparende Gebäude gilt der KfW- Effizienzhaus- Standard als Bewertungsmaßstab des Gebäudes. Er trifft eine Aussage darüber, wie viel Energie ein Gebäude nötig hat und wie gut der Wärmeschutz des Gebäudes ist. Der KfW- Effizienzhaus- Standard bildet die Grundlage, auf der für den Neubau oder für die Sanierung eines Bestandsgebäudes, staatliche Fördergelder zum energieeffizienten Bauen bewilligt werden. Je besser der Effizienzhaus- Standard ist, umso höher fallen die Tilgungszuschüsse für einen Kredit bei der KfW- Bank aus.
Es gelten die Standards

  • 40, 40 plus und 55 für ein zu errichtendes Gebäude
  • 55, 70, 85, 100 und 115 für ein zu sanierendes Gebäude

Die Werte 40, 40 plus, 55 usw. drücken aus, wie viel Primärenergie im Vergleich zum Referenzgebäude nach GEG, ein Gebäude nötig hat. Somit benötigt ein Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie des Referenzgebäudes. Der spezifische Wärmedurchgangskoeffizient der gesamten wärmeübertragenden Umfassungsfläche muss ebenfalls geringer sein als beim Referenzgebäude.

O

Ökodesign- Richtlinie

Systematischer und umfassender Gestaltungsansatz, um durch verbessertes Produktdesign Umweltbelastungen über den gesamten Lebensweg zu mindern. Während der Produktplanung und des Produktdesigns kann Einfluss auf die Wertschöpfung, den stofflichen Lebensweg und die Energieeffizienz genommen werden und ökologische Innovationen voranbringen.

Vitramo- Infrarotheizelemente und Infrarotheizstrahler sind dafür geeignet, Wärme innerhalb eines geschlossenen Raumes, so an den Raum zu übertragen, dass ein bestimmtes für den Menschen angenehmes Temperaturniveau erreicht und aufrechterhalten werden kann. Für diese Art der Raumtemperierung wird die umweltgerechte Gestaltung der eingesetzten Geräte durch die Verordnung (EU) 2015/1188 Ökodesign bestimmt. Um die Ökodesign erfüllen zu können, müssen die Heizelemente einen bestimmten Raumheizungs- Jahresnutzungsgrad erreichen. Dieser bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Einzelraumheizgerät gedeckten Raumheizwärmebedarf und dem zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen jährlichen Energieverbrauch in %.

Die Vitramo- Infrarotheizung als raumumfassendes Heizsystem muss einen Raumheizungs- Jahresnutzungsgrad von 38 % erreichen. Die Heizelemente besitzen einen Raumheizungs- Jahresnutzungsgrad von 30 % und weisen somit einen Korrekturbedarf von 8 % durch die raumtemperaturgeführte Regelung auf.
Die fehlenden Prozente können über die Korrekturfaktoren F(2) und F(3) ausgeglichen werden. Der Korrekturfaktor F(2) steht für die raumtemperaturgeführte Regelung. Der Korrekturfaktor F(3) steht für erweiterte Eigenschaften dieser Regelung. Im Bereich des Korrekturfaktors F(2) darf nur eine, im Bereich des Korrekturfaktors F(3) dürfen mehrere Optionen gewählt werden.

Eine Vitramo- Raumheizung als raumumfassendes Heizsystem ist zum ökodesign- konformen Betrieb mit einem digitalen Raumthermostat mit Wochenprogrammierung und einer erweiterten Eigenschaft der Regelung auszustatten.

Auch an eine Vitramo- Individualheizung für lokal- empfundene Behaglichkeit stellt die Ökodesigne- Richtlinie Anforderungen. Der Raumheizungs- Jahresnutzungsgrad der Vitramo- Heizstrahler ohne Temperaturregelung beträgt wie bei den Vitramo Infrarot- Heizelementen als raumumfassende Heizung auch 30 %.
Bei Vitramo Infrarot- Heizstrahlern mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 1,2 kW, muss der Raumheizungs- Jahresnutzungsgrads um 1 % korrigiert werden. Diese Anforderung wird bereits durch einen mechanischen Regler erfüllt.
Ab einer Nennwärmeleistung von mehr als 1,2 kW müssen Vitramo- Heizstrahler mindestens einen Raumheizungs- Jahresnutzungsgrad von 35 % erreichen. Hierfür muss mindestens eine elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Tageszeitregelung verwendet werden.

S

Strahlungsfaktor

Strahlungsfaktor bezeichnet das Verhältnis der gemessenen Infrarotwärmeleistung zur gemessenen Gesamtenergieaufnahme des Heizelements, angegeben in %.

Strahlungswirkungsgrad

Der Strahlungswirkungsgrad bezeichnet das Verhältnis des Wärmeflusses durch Strahlungsaustausch zwischen der aktiv erwärmten Oberfläche eines Infrarot- Heizelements und den Innenflächen des Raumes zur elektrischen Nennleistung des Heizelements.

Weitere Informationen finden Sie hier.

T

Thermische Behaglichkeit

Nur wenn der Wärmehaushalt des Menschen im Gleichgewicht ist, fühlt er sich thermisch behaglich. Wärmeproduktion und Wärmeabfluss werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die Wärmeproduktion ist im Wesentlichen von der Stoffwechselrate, korrigiert durch die körperliche Betätigung, abhängig. Der Wärmeabfluss ist vom körpereigenen Vermögen zur Thermoregulation beispielsweise der Haut, der Bekleidung und hauptsächlich von den herrschenden klimatischen Bedingungen abhängig.
Wenn die Wärmeproduktion und die Wärmeabfuhr im Gleichgewicht sind und dieser Zustand ohne Regulationsanstrengungen aufrechterhalten werden kann, empfindet der Mensch thermische Behaglichkeit. Entfernt sich die Differenz von Wärmeproduktion und Wärmeabfuhr von „Null“ wird die Person unwillkürlich und auch willkürlich in der Folge reagieren, da sie keine thermische Behaglichkeit mehr empfindet. Die damit einhergehenden Körperwahrnehmungen, die als Wärmeurteil mehrerer Personen erfasst sind, lassen ein mittleres Urteil voraussagen. Das sogenannte vorausgesagte mittlere Votum PMV nach der Arbeit „Thermal Comfort“ von Paul Ole Fanger.

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